Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag anlegen möchte, der kann mit Leistungen vom Arbeitgeber und möglicherweise vom Staat seinen Traum vom Eigenheim langfristig realisieren.
Über die beste Ausgestaltung bei einem Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen sollte man sich ausführlich beraten lassen, denn es gibt viele Varianten und Optionen beim Bausparvertrag. Hier kann man weitere Informationen und ein kostenloses Angebot anfordern:
Der Vorteil beim Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen liegt darin, dass dieser die maximale Förderung von 470 Euro im Jahr bei der Arbeitnehmersparzulage erhält. Dabei gelten die Einkommensgrenzen von 20.0000 € bzw. 40.000 € (zu versteuerndes Einkommen; § 13 Abs. 1 VermBG) für den Bausparer. Nur wer unterhalb dieser Einkommensgrenzen verdient, der kann die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten.
Mit einem Bausparvertrag sollte man immer dann seine vermögenswirksamen Leistungen anlegen, wenn man langfristig vor hat sich eine Immobilie anzuschaffen. So lässt sich ein Teil der benötigten Summe als Eigenkapital bilden und man benötigt späten nicht so einen hohen Kreditbetrag.